Blaues Blinklicht und Martinhorn
Schnelle Hilfe
Nach Disposition durch die Leitstelle wird bereits die Dringlichkeit eines Einsatzes bestimmt. Zählt jede Sekunde, so werden die Kollegen mit Sonderrechten alarmiert. Der §35 Sonderrechte und §38 Wegerecht der StVO regeln dieses. Sehen Sie also ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und akustischem Signal müssen Sie dem Einsatzfahrzeug dringend Platz schaffen um schnelle Hilfe gewährleisten zu können. Wir haben Ihnen weiter unten nützliche Verhaltensregeln zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen sich in einer solchen Lage richtig zu verhalten.
Verhaltensregeln
Einspurige Fahrbahn
Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Fahrbahnrand.
Mehrspurige Fahrbahnen
Verringern Sie die Geschwindigkeit, blinken Sie und machen Sie die Fahrbahn frei wie abgebildet.
Zwei- und mehrspurige Fahrbahnen
Das gleiche gilt für weitere Fahrbahnen und Fahrstreifen.
Rote Ampel
Wenn möglich versuchen nach Rechts auzuweichen. Sie können die Haltelinie überfahren und mit Vorsicht in die Kreuzung einfahren.
Rote Ampel
Verringern Sie zudem das Tempo und halten Sie an.
Fußgänger und Radfahrer
Fußgänger und Radfahrer haben sich genauso zu verhalten. Sie müssen den Einsatzfahrzeugen Platz schaffen.
So verhalten Sie sich richtig...
Erstmals sollten Sie sich orientieren und ggfs. Ihr Radio abschalten um die Einsatzfahrzeuge lokalisieren zu können. Achten Sie besonders auf Ihre Umgebung!