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Rettungsgasse

Rettungsgasse richtig bilden

Rettungsgassen sollten möglichst schnell und bereits beim heranfahren an ein Stauende gebildet werden. Ist der Verkehr erst einmal zum Stillstand gekommen, so bleibt kaum noch Platz zum Korrigieren.

  • Bei einem Stau sind alle verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen.
  • Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden.
  • Der Standstreifen muss frei bleiben.


Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus!
Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts!
Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen!

Tatbestand bei Nichtbeachtung

Können Bußgelder verhängt werden?
Definitiv! Sollte keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet und somit Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsdienstfahrzeuge behindert werden, so kann es bis zu 320€ Strafe kosten. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg, sowie ein Monat Fahrverbot!

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