Vermutlich haben Sie im Straßenverkehr bereits mit uns zu tun gehabt. Plötzlich ein lautes Martinhorn, was nicht immer gleich lokalisierbar ist oder blaues Blinklicht im Rückspiegel. Für einige Verkehrsteilnehmer ist diese Situation schwierig und ihr Verhalten ist nicht immer richtig. Fatal, denn solche Situationen kosten Zeit und die haben wir in der Regel nicht.
Nach Disposition durch die Leitstelle wird bereits die Dringlichkeit eines Einsatzes bestimmt. Zählt jede Sekunde, so werden die Kollegen mit Sonderrechten alarmiert. Der §35 Sonderrechte und §38 Wegerecht der StVO regeln dieses. Sehen Sie also ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und akustischem Signal sollten Sie dem Einsatzfahrzeug dringend Platz schaffen um schnelle Hilfe gewährleisten zu können. Wir haben Ihnen weiter unten nützliche Verhaltensregeln zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen sich in einer solchen Lage richtig zu verhalten.
Von wo kommt das Einsatzfahrzeug?
In welche Richtung möchte das Fahrzeug weiter?
Sind es mehrere Fahrzeuge?
Blinken Sie, damit die Einsatzkräfte wissen, dass Sie das Einsatzfahrzeug wahrnehmen.
Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Fahrbahnrand.
Verringern Sie die Geschwindigkeit, blinken Sie und machen Sie die Fahrbahn frei wie abgebildet.
Das gleiche gilt für weitere Fahrbahnen und Fahrstreifen.
Wenn möglich versuchen nach Rechts auzuweichen. Sie können die Haltelinie überfahren und mit Vorsicht in die Kreuzung einfahren.
Verringern Sie zudem das Tempo und halten Sie an.
Fußgänger und Radfahrer haben sich genauso zu verhalten. Sie müssen den Einsatzfahrzeugen Platz schaffen.